Kostenübernahme

Amt für Teilhabe und Soziales 

Die Beantragung und Bewilligung unserer Leistungen erfolgt durch die Abteilung Eingliederungshilfe, 
die Teil des Sozialamts ist. Die Kontaktdaten finden Sie hier:



Bei der Beantragung von Leistungen unterstützen wir Sie gerne.

Informationen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen: 
       
       Bundesteilhabegesetz



Als eine sehr hilfreiche und kostenlose Beratungsstelle können wir Ihnen die 
An vielen Orten ist diese ansässig,
bei der Sie sich unabhängig beraten lassen können.