Kostenübernahme
Amt für Teilhabe und Soziales
Die Beantragung und Bewilligung unserer Leistungen erfolgt durch die Abteilung Eingliederungshilfe,
die Teil des Sozialamts ist. Die Kontaktdaten finden Sie hier:
Bei der Beantragung von Leistungen unterstützen wir Sie gerne.
Informationen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen:
Als eine sehr hilfreiche und kostenlose Beratungsstelle
können wir Ihnen die
An vielen Orten ist diese ansässig,
bei der Sie sich unabhängig beraten lassen können.